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§ 13 FMStBG — Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung

Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

Stand: 05.04.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 2c des Kreditwesengesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von bedeutenden Beteiligungen durch die Fonds.