Gesetze / Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz

WStBG

§ 10 Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss

Bund2 Fassungen

§ 106 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Nr. 9a sowie § 109a des Betriebsverfassungsgesetzes finden keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.

§ 8 § 9a