Gesetze / FKAG · BGBl I 2013, 1862
Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats
33 Normen · ausgefertigt 27.06.2013 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.09.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Begriffsbestimmungen | 1 |
| § 25 — Besondere organisatorische Pflichten | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Zuständigkeit und Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 4 Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss
- § 5 Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator
- § 6 Ermittlung eines Finanzkonglomerats
- § 7 Zugehörigkeit zur Finanzbranche
- § 8 Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
- § 9 Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten
- § 10 Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat
- § 11 Feststellung eines Finanzkonglomerats
- § 12 Übergeordnetes Unternehmen
- § 13 Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung
- § 14 Ausnahme von der laufenden Beaufsichtigung
- § 15 Erweiterung der zusätzlichen Beaufsichtigung
- § 16 Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen
- § 17 Eigenmittelausstattung
- § 18 Berechnung der Eigenmittel
- § 19 Freistellung von den Eigenmittelanforderungen
- § 20 Festsetzung von Korrekturposten
- § 21 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene
- § 22 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung
- § 23 Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen
- § 24 Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen
- § 25 Besondere organisatorische Pflichten
- § 26 Prognoserechnungen
- § 27 Begründung von Unternehmensbeziehungen
- § 28 Gemischte Finanzholding-Gesellschaften
- § 29 Auskünfte und Prüfungen
- § 30 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- § 31 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 32 Bußgeldvorschriften
- § 33 Übergangsvorschriften zu § 23
Änderungsverlauf
- 21.09.2021 — 1 Norm geändert · § 29 neueste Änderung
- 26.06.2021 — 1 Norm geändert · § 2
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.