Gesetze / Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz FKAG § 31 Sofortige Vollziehbarkeit Stand: 10.06.2019 Bund Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 21, 23 Absatz 4, § 28 Absatz 1 und § 29 Absatz 1 und 2 haben keine aufschiebende Wirkung.