Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 156
Stand: 10.06.2019
§ 6 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.
Änderungsverlauf
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21.12.2004 Ausfertigung
§ 156 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I 3599)
BGBl. I S. 3599
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