Gesetze / Finanzgerichtsordnung
FGO§ 13
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 13 FGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Hamburg, 26.05.2014 – 3 K 198/13
- FG Baden-Württemberg, 20.11.2012 – 2 K 967/12
- BFH, 11.09.1984 – VIII B 23/84
- BFH, 03.06.2025 – III R 12/22(Erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und Drei-Objekt-Grenze bei En-bloc-Veräußerung einer Kapitalgesellschaft)Zitiert von 3
- BFH, 28.11.2019 – X B 132/19Ort der Akteneinsicht durch einen InsolvenzverwalterZitiert von 11
- FG Köln, 22.03.2017 – 3 K 123/14Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 FGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Alle Gerichte und Verwaltungsbehörden leisten den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit Rechts- und Amtshilfe.