Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 52 Zweckbindung der Fördermittel
Stand: 01.01.2025
Die Fördermittel sind ausschließlich für den bestimmten Förderzweck zu verwenden.
Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFGStand: 01.01.2025
Die Fördermittel sind ausschließlich für den bestimmten Förderzweck zu verwenden.