Anlage 4 (zu § 18 Absatz 2)
Stand: 25.06.2023
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 587;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Rückseite der Wahlbenachrichtigung
| Wahlscheinantrag[1] (Wahlscheinantrag bitte bei der Gemeindebehörde abgeben oder bei Postversand im frankierten Umschlag absenden) | |||||||||
| Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlbezirk Ihres Kreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Bei Wahl in einem Wahlraum muss dann der Wahlschein vorgelegt werden. | Für amtliche Vermerke | ||||||||
| An die Gemeindebehörde[2].......... .......... .......... .......... | |||||||||
| Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins | |||||||||
| für die umseitig angegebene Wahl[2].......... | |||||||||
| (Nachstehende Angaben bitte in Druckschrift) | |||||||||
| ⃞ als Vertreter für nebenstehend genannte Person. Eine schriftliche Vollmacht oder beglaubigte Abschrift zum Nachweis meiner Berechtigung zur Antragstellung füge ich diesem Antrag bei.[4] Die Vollmacht kann mit diesem Formular erteilt werden (siehe erstes Kästchen unten). | ||||||||
| Familienname: .......... | |||||||||
| Vornamen: .......... | |||||||||
| Geburtsdatum: .......... | |||||||||
| Anschrift: .......... | |||||||||
| .......... (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | |||||||||
| Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen[3] | |||||||||
| ⃞ soll an meine obige Anschrift geschickt werden. | |||||||||
| ⃞ soll an mich an folgende Anschrift geschickt werden: | |||||||||
| .......... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat) | |||||||||
| ⃞ wird abgeholt. | |||||||||
| .......... (Datum) (Unterschrift des Wahlberechtigten oder – bei Vertretung – des Bevollmächtigten) | |||||||||
| Vollmacht des Wahlberechtigten | |||||||||
| Ich bevollmächtige[3] | |||||||||
| ⃞ zur Stellung des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins | |||||||||
| ⃞ zur Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen | |||||||||
| .......... (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) | |||||||||
| Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesen Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. | |||||||||
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| Erklärung des Bevollmächtigten (nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen) | |||||||||
| Hiermit versichere ich .......... | ...................................... (Name, Vorname) | ||||||||
| dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme vertrete und bestätige den Erhalt der Unterlagen. | |||||||||
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1 Muster für den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. 2 Angaben sind von der Gemeinde voreinzutragen. 3 Zutreffendes bitte ankreuzen. 4 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (§ 26 Absatz 3 Europawahlordnung). | |||||||||
Änderungsverlauf
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15.05.2023 in Kraft
Anlage 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (BGBl. I Nr. 119; 2023 I Nr. 145)
BGBl. 2023 I Nr. 119
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16.05.2018 Ausfertigung
Anlage 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Mai 2018 (BGBl. I 570)
BGBl. 2018 I S. 570
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16.12.2013 Ausfertigung
Anlage 4 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I 4335)
BGBl. 2013 I S. 4335
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03.12.2008 Ausfertigung
Anlage 4 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I 2378)
BGBl. 2008 I S. 2378
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12.12.2003 Ausfertigung
Anlage 4 neu gefasst durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 12. Dezember 2003 (BGBl. I 2551 iVm Bek)
BGBl. 2003 I S. 2551
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.