§ 26 Wahlprüfung und Anfechtung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuWG/26#abs-1 (1) Über die Gültigkeit der Wahl und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl wird im Wahlprüfungsverfahren entschieden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuWG/26#abs-2 (2) Für das Wahlprüfungsverfahren gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e, des § 14 Satz 2 und des § 16 Abs. 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuWG/26#abs-3 (3) Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages im Wahlprüfungsverfahren ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig. Die Beschwerde kann der Abgeordnete, dessen Mitgliedschaft bestritten ist, eine wahlberechtigte Person oder eine Gruppe von wahlberechtigten Personen, deren Einspruch vom Deutschen Bundestag verworfen worden ist, oder eine Gruppe von wenigstens acht Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland binnen einer Frist von zwei Monaten seit der Beschlußfassung des Deutschen Bundestages beim Bundesverfassungsgericht erheben; die Beschwerde ist innerhalb dieser Frist zu begründen. Für die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht gelten die Vorschriften des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EuWG/26#abs-4 (4) Im übrigen können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur mit den in diesem Gesetz sowie in der Wahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden.
Wird zitiert von 65 Entscheidungen zu § 26 EuWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 23.10.2025 – 2 BvC 13/25Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung mehrerer offensichtlich unzulässiger AblehnungsgesucheZitiert von 1
- BVerfG, 05.06.2024 – 2 BvC 15/20 · Europawahl 2019 (Mindestwahlalter)Zitiert von 3
- BVerfG, 15.04.2019 – 2 BvQ 22/19Wahlrechtsausschluss Europawahl - Eilantrag
- BVerfG, 26.11.2025 – 2 BvC 9/25Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines gegen die Berichterstatterin erhobenen Ablehnungsgesuchs - Berichterstatterschreiben zur Begründung einer Besorgnis der Befangenheit nicht geeignetZitiert von 1
- BVerfG, 15.07.2025 – 2 BvC 2/25Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- BVerfG, 07.12.2022 – 2 BvC 2/20, 2 BvC 4/20Verwerfung (a-limine-Abweisung) zweier Wahlprüfungsbeschwerden unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Ablehnung konkludenter Anträge auf Beistandszulassung mangels Sachdienlichkeit und Erforderlichkeit - Ablehnung von PKH-Anträgen
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 08.06.2026 – 2 BvC 17/25Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
- BVerfG, 08.06.2026 – 2 BvC 1/26Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
- BVerfG, 08.06.2026 – 2 BvC 20/25Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 EuWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.10.2013 Ausfertigung
§ 26 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (BGBl. I 3749)
BGBl. 2013 I S. 3749
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.