Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2026
BVerfG Beschluss vom 08.06.2026 – 2 BvC 1/26
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260608.2bvc000126
VerfassungsrechtBundVolltext
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2026-06-08/2-bvc-1-26#rd_1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 20. Februar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG i.V.m. § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.