Rechtsprechung / BVerfG / 2. Senat / 2026

BVerfG Beschluss vom 08.06.2026 – 2 BvC 20/25

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260608.2bvc002025

VerfassungsrechtBundVolltext

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Tenor§

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe§

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2026-06-08/2-bvc-20-25#rd_1

Die Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 23. März 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2026-06-08/2-bvc-20-25#rd_2

Es bedarf auch keiner weiteren Aufklärung des Sachverhalts im Wege der vom Beschwerdeführer begehrten Beweisaufnahme. Ist die Wahlprüfungsbeschwerde - wie hier - nicht substantiiert und aus sich heraus verständlich begründet (vgl. BVerfGE 122, 304 <308>; 156, 224 <236 f. Rn. 36> - Wahlprüfungsbeschwerde 19/VI - Parität), erübrigt sich ihre Prüfung in der Sache (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2025 - 2 BvC 10/25 -, Rn. 3).

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bverfg/2026-06-08/2-bvc-20-25#rd_3

Im Übrigen wird gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren Begründung abgesehen.