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Artikel 1 · BT-Drs. 17/13705 · S. 8

Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Die Zahl der nach § 1 in Deutschland zu wählenden Abge-
ordneten des Europäischen Parlaments wird an die gemäß
Artikel 14 Absatz 2 EUV künftig auf Deutschland entfallen-
de Zahl von 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments
angepasst.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
§ 2 Absatz 3 Satz 8 EuWG ist durch das Gesetz zur Ände-
rung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008
durch ein redaktionelles Versehen nicht aufgehoben worden
und nunmehr ohne Sinngehalt; dies wird bereinigt.
Zu Buchstabe b
Die Änderung gleicht den Wortlaut der so genannten
Mehrheitssicherungsklausel in § 2 Absatz 4 Satz 1 EuWG
der Neuformulierung der Mehrheitssicherungsklausel im
22. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom
3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) an.
Zu Buchstabe c
Der Sachverhalt, auf den in § 2 Absatz 5 Satz 2 EuWG Be-
zug genommen wird, ist nicht in § 9 Absatz 3 Satz 2 EuWG,
sondern in § 9 Absatz 3 Satz 3 EuWG geregelt; die Rege-
lung wird daher entsprechend geändert.
Zu Buchstabe d
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom
9. November 2011 (2 BvC 4, 6, 8/10; BVerfGE 129, 300 ff.)
festgestellt hat, dass die 5-Prozent-Klausel des § 2 Absatz 7
EuWG mit Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 1 des
Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist, wird der frühere
§ 2 Absatz 7 EuWG gestrichen.
In Hinblick auf die Aufforderung des Europäischen Parla-
ments an die Mitgliedstaaten in seiner Entschließung vom
22. November 2012, im Wahlrecht der Mitgliedstaaten ge-
mäß Artikel 3 des Direktwahlakts geeignete und angemesse-
ne Mindestschwellen für die Zuteilung der Sitze festzulegen,
wird eine 3-Prozent-Klausel eingeführt.
Danach werden in Deutschland bei Europawahlen künftig
nur solche Wahlvorschläge bei der Verteilung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.884 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/13705, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.870–50.754 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 4d5763627c376339….

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