Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/13705 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Europawahlgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Die Zahl der nach § 1 in Deutschland zu wählenden Abge- ordneten des Europäischen Parlaments wird an die gemäß Artikel 14 Absatz 2 EUV künftig auf Deutschland entfallen- de Zahl von 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments angepasst. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a § 2 Absatz 3 Satz 8 EuWG ist durch das Gesetz zur Ände- rung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 durch ein redaktionelles Versehen nicht aufgehoben worden und nunmehr ohne Sinngehalt; dies wird bereinigt. Zu Buchstabe b Die Änderung gleicht den Wortlaut der so genannten Mehrheitssicherungsklausel in § 2 Absatz 4 Satz 1 EuWG der Neuformulierung der Mehrheitssicherungsklausel im 22. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1082) an. Zu Buchstabe c Der Sachverhalt, auf den in § 2 Absatz 5 Satz 2 EuWG Be- zug genommen wird, ist nicht in § 9 Absatz 3 Satz 2 EuWG, sondern in § 9 Absatz 3 Satz 3 EuWG geregelt; die Rege- lung wird daher entsprechend geändert. Zu Buchstabe d Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. November 2011 (2 BvC 4, 6, 8/10; BVerfGE 129, 300 ff.) festgestellt hat, dass die 5-Prozent-Klausel des § 2 Absatz 7 EuWG mit Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist, wird der frühere § 2 Absatz 7 EuWG gestrichen. In Hinblick auf die Aufforderung des Europäischen Parla- ments an die Mitgliedstaaten in seiner Entschließung vom 22. November 2012, im Wahlrecht der Mitgliedstaaten ge- mäß Artikel 3 des Direktwahlakts geeignete und angemesse- ne Mindestschwellen für die Zuteilung der Sitze festzulegen, wird eine 3-Prozent-Klausel eingeführt. Danach werden in Deutschland bei Europawahlen künftig nur solche Wahlvorschläge bei der Verteilung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.884 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/13705, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 32.870–50.754 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.27) +D1D2D3 · Prüfwert 4d5763627c376339….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP