Art 9
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 26
Nach Gewicht
- BGH, 26.09.2006 – VI ZR 200/05Zitiert von 1
- KG, 19.07.2013 – 6 U 103/11
- BGH, 24.02.2015 – VI ZR 279/14Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in Belgien: Teilurteil bei fehlender internationaler Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Klage gegen einen einfachen Streitgenossen; Direktklage gegen die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung am Wohnsitz des Geschädigten und internationale Zuständigkeit für eine Klage gegen den Versicherten oder VersicherungsnehmerZitiert von 17
- LG Bonn, 21.09.2011 – 5 S 140/11
- OLG Frankfurt am Main, 23.06.2014 – 16 U 224/13
- BGH, 19.02.2013 – VI ZR 45/12Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen unterschiedlicher Schäden jedes an einem Verkehrsunfall Beteiligten gegen den jeweils anderen bzw. dessen Haftpflichtversicherung; zusammenhängende KlagenZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LG Regensburg, 29.03.2023 – 81 O 29/21
- BGH, 26.03.2019 – XI ZR 228/17Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter VersicherungsprämienZitiert von 18
- BGH, 08.11.2017 – IV ZR 551/15Besonderer Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers: Anwendbarkeit auf juristische PersonenZitiert von 11
26 Entscheidungen zu Art 9 EuGVVO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 9 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ist ein Gericht eines Mitgliedstaats nach dieser Verordnung zur Entscheidung in Verfahren wegen einer Haftpflicht aufgrund der Verwendung oder des Betriebs eines Schiffes zuständig, so entscheidet dieses oder ein anderes an seiner Stelle durch das Recht dieses Mitgliedstaats bestimmtes Gericht auch über Klagen auf Beschränkung dieser Haftung.