Art 33
Stand: 26.02.2015
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/33#abs-1 (1) Beruht die Zuständigkeit auf Artikel 4 oder auf den Artikeln 7, 8 oder 9 und ist bei Anrufung eines Gerichts eines Mitgliedstaats wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien ein Verfahren vor dem Gericht eines Drittstaats anhängig, so kann das Gericht des Mitgliedstaats das Verfahren aussetzen, wenn
a) zu erwarten ist, dass das Gericht des Drittstaats eine Entscheidung erlassen wird, die in dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannt und gegebenenfalls vollstreckt werden kann, und
b) das Gericht des Mitgliedstaats davon überzeugt ist, dass eine Aussetzung des Verfahrens im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/33#abs-2 (2) Das Gericht des Mitgliedstaats kann das Verfahren jederzeit fortsetzen, wenn
a) das Verfahren vor dem Gericht des Drittstaats ebenfalls ausgesetzt oder eingestellt wurde,
b) das Gericht des Mitgliedstaats es für unwahrscheinlich hält, dass das vor dem Gericht des Drittstaats anhängige Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen wird, oder
c) die Fortsetzung des Verfahrens im Interesse einer geordneten Rechtspflege erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/33#abs-3 (3) Das Gericht des Mitgliedstaats stellt das Verfahren ein, wenn das vor dem Gericht des Drittstaats anhängige Verfahren abgeschlossen ist und eine Entscheidung ergangen ist, die in diesem Mitgliedstaat anerkannt und gegebenenfalls vollstreckt werden kann.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/33#abs-4 (4) Das Gericht des Mitgliedstaats wendet diesen Artikel auf Antrag einer der Parteien oder, wenn dies nach einzelstaatlichem Recht möglich ist, von Amts wegen an.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 33 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Frankfurt am Main, 30.03.2020 – 26 W 9/20Zitiert von 1
- EuGH (GA), Schlussanträge vom 22.02.2024 – C-339/22Zitiert von 3
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 276/25Zulässigkeit eines in Deutschland eingereichten Scheidungsantrags des Ehemannes bei Rechtshängigkeit des von der Ehefrau eingeleiteten schweizerischen ScheidungsverfahrensZitiert von 1
- KG, 03.12.2020 – 2 W 1009/20Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 14.09.2018 – 5 U 98/17Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.