Art 26
Stand: 03.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/26#abs-1 (1) Sofern das Gericht eines Mitgliedstaats nicht bereits nach anderen Vorschriften dieser Verordnung zuständig ist, wird es zuständig, wenn sich der Beklagte vor ihm auf das Verfahren einlässt. Dies gilt nicht, wenn der Beklagte sich einlässt, um den Mangel der Zuständigkeit geltend zu machen oder wenn ein anderes Gericht aufgrund des Artikels 24 ausschließlich zuständig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EuGVVO/26#abs-2 (2) In Streitigkeiten nach den Abschnitten 3, 4 oder 5, in denen der Beklagte Versicherungsnehmer, Versicherter, Begünstigter eines Versicherungsvertrags, Geschädigter, Verbraucher oder Arbeitnehmer ist, stellt das Gericht, bevor es sich nach Absatz 1 für zuständig erklärt, sicher, dass der Beklagte über sein Recht, die Unzuständigkeit des Gerichts geltend zu machen, und über die Folgen der Einlassung oder Nichteinlassung auf das Verfahren belehrt wird.
Wird zitiert von 173 Entscheidungen zu Art 26 EuGVVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Braunschweig, 10.06.2020 – 3 W 6/18Zitiert von 4
- BGH, 21.07.2023 – V ZR 112/22Anspruch auf Löschung der Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite der Lost Art-Datenbank: Internationale Zuständigkeit bei rügeloser Einlassung des Beklagten mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union; Eigentumsbeeinträchtigung durch eine solche SuchmeldungZitiert von 16
- EuGH, 11.04.2019 – C-464/18Gerichtliche Zuständigkeit in Zivilsachen: Voraussetzungen des Gerichtsstands der Zweigniederlassung und der stillschweigenden Zuständigkeitsvereinbarung bei Flugverspätung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- EuGH, 11.04.2024 – C-183/23Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 15.02.2023 – U (Kart) 6/22
- OLG Köln, 18.02.2020 – 13 W 7/20
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 24.03.2026 – 4 U 108/25
- OLG Düsseldorf, 19.03.2026 – 2 U 29/25Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 26 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.