Art 12
Stand: 03.07.2026
Wird zitiert von 11
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Nach Gewicht
- BGH, 15.02.2012 – IV ZR 194/09Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem VerschuldenZitiert von 17
- EuGH, 20.05.2021 – C-913/19Gerichtliche Zuständigkeit in Versicherungssachen: Nichtanwendbarkeit des Schutzgerichtsstands bei Klage eines gewerblichen Zessionars KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 7
- BGH, 18.04.2012 – IV ZR 147/10Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem VerschuldenZitiert von 4
- BGH, 18.04.2012 – IV ZR 193/10Schadensersatzklage gegen ein englisches Lebensversicherungsunternehmen: Anerkennungsfähigkeit eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs aus vorvertraglichem VerschuldenZitiert von 4
- BAG, 31.03.2022 – 8 AZR 207/21Ersatz eines Steuerschadens - Heranziehung zur Einkommensteuer in Deutschland - internationale Zuständigkeit - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Doppelbesteuerungsabkommen UdSSRZitiert von 12
- BayObLG, 24.09.2019 – 1 AR 83/19Zuständigkeitsbestimmung: Zurückweisung des Antrags nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei Bestehen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstands KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 31.07.2012 – 5 U 150/11Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 08.06.2010 – 14 U 129/09
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 – 1 Sa 57/07Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 EuGVVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei der Haftpflichtversicherung oder bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen kann der Versicherer außerdem vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, verklagt werden. Das Gleiche gilt, wenn sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen in ein und demselben Versicherungsvertrag versichert und von demselben Schadensfall betroffen sind.