§ 3 Dienststellen
Stand: 02.12.2019
Die Dienstpflichtigen leisten den Zivildienst in einer dafür anerkannten Beschäftigungsstelle, in einer Zivildienstschule oder in einer Zivildienstgruppe (Dienststellen). Sie können bei dringendem Bedarf auch in der Verwaltung des Zivildienstes beschäftigt werden.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 3 ZDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 30.11.2005 – 18 LP 18/02Zitiert von 2
- BVerfG, 13.04.1978 – 2 BvF 1/77, 2 BvF 2/77, 2 BvF 4/77, 2 BvF 5/77Verfassungswidrigkeit der "Wehrpflichtnovelle"; Recht der KriegsdienstverweigerungZitiert von 45
- BGH, 14.11.2002 – III ZR 131/01Zitiert von 1
- BFH, 23.07.2009 – V R 93/07Umsatzsteuer: Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für von einem Wohlfahrtsverband wahrgenommene Verwaltungsaufgaben im Bereich des Zivildienstes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- BVerwG, 18.04.2007 – 6 C 25.06Zitiert von 12
- OVG NRW, 20.11.2002 – 8 A 940/02Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Arnsberg, 12.06.2002 – 10 K 2035/01
- VG Arnsberg, 20.03.2002 – 10 K 1529/00Zitiert von 2
- OVG NRW, 27.06.2000 – 8 A 525/00Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 ZDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 66 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.