Gesetze / Landesrecht Sachsen / ErlFreihVO · SächsGVBl. 2001 Nr. 13, S. 675, Fsn-Nr. 612-3.17
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Erlaubnisfreiheit von bestimmten Benutzungen des Grundwassers
8 Normen · Ausgangsfassung vom 12.09.2001 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Erlaubnisfreie Benutzung
- § 2 Anzeigepflicht
- § 3 Anforderungen an das zu versickernde Niederschlagswasser
- § 4 Anforderungen an die zu entwässernden Flächen
- § 5 Anforderungen an die örtlichen Gegebenheiten
- § 6 Anforderungen an das schadlose Versickern
- § 7 Ordnungswidrigkeit
- § 8 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
12.07.2013 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.