Gesetze / Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
EntschFinV§ 7 Berechnungsformel
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/7?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Jahresbeitrag wird nach der folgenden Formel berechnet:
Ci = max {MCi ; (CR x ARWi x CDi x µ)}
Die Faktoren haben folgende Bedeutung:
| Ci = | Jahresbeitrag des CRR-Kreditinstituts, |
| MCi = | Mindestbeitrag gemäß § 5 Absatz 2, |
| CR = | Beitragsrate, |
| ARWi = | aggregiertes Risikogewicht des CRR-Kreditinstituts, |
| CDi = | gedeckte Einlagen des CRR-Kreditinstituts, |
| µ = | Korrekturfaktor. |
Der Jahresbeitrag ist der höhere Betrag, entweder der Mindestbetrag MCi oder das Ergebnis der Formel CR x ARWi x CDi x µ.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/7?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Beitragsrate ist für alle CRR-Kreditinstitute einer Entschädigungseinrichtung einheitlich. Die Entschädigungseinrichtung ermittelt die Beitragsrate jährlich zum 15. August, indem die nach § 6 ermittelte Jahreszielausstattung durch die Summe der gedeckten Einlagen aller CRR-Kreditinstitute zum Stand vom 31. Dezember des Vorjahres geteilt wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/7?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Das aggregierte Risikogewicht des CRR-Kreditinstituts ist ein Prozentwert, der anhand mehrerer Risikoindikatoren gemäß den §§ 8 bis 12 ermittelt wird.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/7?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Die gedeckten Einlagen des CRR-Kreditinstituts sind die zum Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bei dem CRR-Kreditinstitut vorhandenen und nach § 17 Absatz 4 des Einlagensicherungsgesetzes zu meldenden gedeckten Einlagen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/7?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Mit dem Korrekturfaktor passt die Entschädigungseinrichtung die Summe der Jahresbeiträge aller CRR-Kreditinstitute, die sich bei der Berechnung der Jahresbeiträge auf Grundlage der Beitragsrate, des aggregierten Risikogewichts und der gedeckten Einlagen eines jeden CRR-Kreditinstituts nach der Formel Ci = CR x ARWi x CDi ergeben würden (nicht angepasste Jahresbeiträge), an die Jahreszielausstattung an. Der Korrekturfaktor wird nach der folgenden Formel ermittelt:[Abbildung]
Die Entschädigungseinrichtung ist berechtigt, den Korrekturfaktor zu verringern oder zu erhöhen, wenn dies aufgrund einer Entwicklung des Konjunkturzyklus und der prozyklischen Wirkung der Jahresbeiträge erforderlich ist.
Änderungsverlauf
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25.05.2022 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2022 (BGBl. I 818)
BGBl. 2022 I S. 818
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.