Gesetze / Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
EntschFinV§ 13 Zahlungspflicht
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/13?asof=2019-06-10#abs-1 (1) CRR-Kreditinstitute, die einer Entschädigungseinrichtung neu zugeordnet werden, haben neben dem Jahresbeitrag eine nach Maßgabe des § 14 berechnete einmalige Zahlung zu leisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/13?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Von der Pflicht, eine einmalige Zahlung zu leisten sind CRR-Kreditinstitute befreit, die
oder
Änderungsverlauf
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25.05.2022 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2022 (BGBl. I 818)
BGBl. 2022 I S. 818
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.