Gesetze / Entgeltfortzahlungsgesetz
EntgFG§ 7 Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2011 – 10 Sa 156/11Zitiert von 1
- VGH Bayern, 11.04.2025 – 20 ZB 24.1425
- BSG, 30.03.2023 – B 2 U 1/21 R(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsverfahren - zuständiger Leistungsträger - unzuständiger Leistungsträger - Kostenerstattung - Krankenbehandlung - Krankengeld - Einwendungen - Sozialleistungsverhältnis - pauschale Leistungsablehnung - Drittbindung - gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - versicherte Tätigkeit - arbeitsvertragliche Nebenpflicht - Arbeitsunfähigkeit - Mitteilungspflicht gem § 5 Abs 1 EntgFG - Fortdauer - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - postalische Versendung - Weg zum Briefkasten)Zitiert von 32
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2020 – 2 Sa 52/20Zitiert von 1
- BSG, 26.09.2019 – B 3 KR 1/19 RKrankenversicherung - Krankengeldanspruch - Prüfung für jeden Bewilligungsabschnitt - ärztliche Feststellung - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Obliegenheit des Versicherten - AusnahmefallZitiert von 10
- BSG, 25.10.2018 – B 3 KR 23/17 RKrankenversicherung - Ruhen des Krankengeldes - Mitteilungspflicht des Versicherten über die ArbeitsunfähigkeitZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- ArbG Nordhausen, 06.11.2025 – 3 Ca 438/25
- VG Bayreuth, 21.10.2024 – B 7 K 24.806Zitiert von 2
- ArbG Nordhausen, 26.09.2024 – 3 Ca 263/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 EntgFG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntgFG/7#abs-1 (1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
1.
solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
2.
wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntgFG/7#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.