Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 12g (weggefallen)
Für § 12g EnWG liegt kein Text vor.
Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 12g EnWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 25.04.2025 – 1 K 6109/21
- OLG Düsseldorf, 10.08.2022 – 3 Kart 105/21Anreizregulierungsverordnung: Objektschutzmaßnahmen für Umspannwerke als zumindest teilweise genehmigungsfähige Umstrukturierungsinvestition Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
Jüngster Eintrag dieser Liste: 22.11.2020. Danach hat sich der Text dieser Vorschrift noch geändert; die neueste Fassung führen wir seit dem 17.03.2026 (siehe Fassungen).
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22.11.2020 Ausfertigung
§ 12g eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. November 2020 (BGBl. I 2464)
BGBl. 2020 I S. 2464
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26.07.2011 Ausfertigung
§ 12g geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2011 (BGBl. I 1554)
BGBl. 2011 I S. 1554
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.