Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/21979 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Aufgrund des neuen § 12h muss die Inhaltsübersicht angepasst werden und der neue § 12h aufgenommen werden. Zu Nummer 2 (§ 12h neu) Mit der Vorschrift werden Artikel 31 Absatz 6 bis 8 und Artikel 40 Absatz 5, bis 7 i. V. m. Absatz 1 und 4 der Richtlinie (EU) 2019/944 umgesetzt. Danach sind Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber verpflichtet, nicht fre- quenzgebundene Systemdienstleistungen in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Eine solche Verpflichtung existiert im nationalen Recht bisher nicht. Die hier betroffe- Drucksache 19/21979 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nen Systemdienstleistungen werden bisher hauptsächlich über technische Anschlussregeln in Netzanschlussver- trägen, über bilaterale Verträge mit einzelnen Kraftwerken und aus eigenen Netzbetriebsmitteln der Netzbetreiber beschafft. Ziel der Vorschrift ist es, die Erbringung der Systemdienstleistungen durch die Einführung von transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren für alle Marktteilnehmer zu öffnen und dadurch Potenziale für die technische Erbringung und wirtschaftliche Effizienz zu heben. Dabei muss ein sicherer, zuverlässiger und effizienter Netzbetrieb gewahrt bleiben. Übergeordnetes Ziel ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbrau- cherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Stromversorgung (§ 1 Absatz 1 EnWG). Notfallmaßnahmen wie der spannungsbedinge Redispatch können weiterhin eingesetzt werden. Die Bundesnetzagentur kann Aus- nahmen von einer marktgestützten Erbringung der Systemdienstleistungen vorsehen, sofern sie Märkte für wirt- schaftlich nicht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.067 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/21979, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.462–48.529 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 541ffe831cc0b498….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP