Gesetze / Energiewirtschaftsgesetz
EnWG§ 115 (weggefallen)
Stand: 24.12.2025
Wird zitiert von 29
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 15.12.2015 – EnZR 65/14Altverträge über Stromeinspeisungen: Vergütungsanpassungsanspruch des Betreibers einer dezentralen Stromerzeugungsanlage gegen den Netzbetreiber - Vertragsanpassung
- OLG Düsseldorf, 21.03.2012 – VI-2 U (Kart) 7/11
- OLG Brandenburg, 25.11.2014 – Kart U 4/12
- BGH, 24.02.2016 – VIII ZR 216/12Gaslieferungsvertrag mit Nicht-Haushaltskunden: Preisänderungsrecht nach billigem Ermessen nach Ablauf der Umsetzungsfrist der Gas-Richtlinie; Anwendung der Transparenzanforderungen; Prüfungsmaßstab bei der Billigkeitskontrolle; Anforderungen an den Vortrag zu Bezugskostensteigerungen; einseitig vorgenommene Änderung der allgemeinen Tarife und Bedingungen als VertragsänderungZitiert von 6
- LG Frankfurt (Oder), 22.02.2011 – 6a S 30/10
- OLG Düsseldorf, 10.04.2025 – 5 U 2/24
Zuletzt entschieden
- LG Dortmund, 04.04.2024 – 18 O 68/20Zitiert von 1
- BGH, 01.09.2020 – EnVR 7/19Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Einordnung einer Maßnahme eines Stromübertragungsnetzbetreibers als marktbezogen trotz Nichtvereinbarung eines finanziellen Ausgleichs; Umfang der Prüfungsbefugnis der Bundesnetzagentur im besonderen Missbrauchsverfahren - Baltic Cable AB II
- BGH, 27.04.2016 – VIII ZR 46/15Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer ÄnderungskündigungZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 115 EnWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 115 EnWG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.