Gesetze / Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
EnVKV§ 9 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 9 EnVKV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 9 EnVKV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
08.07.2016 Ausfertigung
§ 9 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I 1622)
BGBl. 2016 I S. 1622
-
24.10.2014 Ausfertigung
§ 9 eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2014 (BGBl. I 1650)
BGBl. I S. 1650
-
10.05.2012 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I 1070)
BGBl. 2012 I S. 1070
-
06.12.2002 Ausfertigung
§ 9 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I 4517)
BGBl. 2002 I S. 4517
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.