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Artikel 2 · BT-Drs. 17/8427 · S. 31
Zu Artikel 2 (Energieverbrauchskennzeichnungsver-
Zu Artikel 2 (Energieverbrauchskennzeichnungsver- ordnung – EnVKV) Mit Artikel 2 werden Folgeänderungen zum EnVKG und da- mit weitere Vorgaben der Energieverbrauchskennzeich- nungsrichtlinie 2010/30/EU in nationales Recht umgesetzt, die ausschließlich für den Bereich der energieverbrauchs- relevanten Produkte gelten und damit in der EnVKV gere- gelt werden. Da gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2010/30/EU die Vorgän- gerrichtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 297 vom 13.10.1992, S. 16) mit Wirkung vom 21. Juli 2011 aufgeho- ben wurde, gelten die Bestimmungen der neuen Rahmen- richtlinie 2010/30/EU auch für die gegenwärtig in Kraft be- findlichen Durchführungsrichtlinien der Kommission. Dies betrifft insbesondere die neuen Anforderungen an die Wer- bung im Sinne des Artikels 4 Buchstabe c und d der Richt- linie 2010/30/EU, die mit Aufhebung der Vorgängerrichtlinie auch für die bereits in Kraft befindlichen Durchführungs- richtlinien der Kommission gelten. Darüber hinaus gelten Bezugnahmen auf die Vorgängerricht- linie 92/75/EWG in nationalen Rechts- und Verwaltungsvor- schriften gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2010/30/ EU als Bezugnahme auf die Richtlinie 2010/30/EU. Zu Nummer 1 (§ 1 Anwendungsbereich) § 1 Absatz 1 wird in seinem Anwendungsbereich in Über- einstimmung mit Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2010/30/ EU angepasst und erfasst künftig energieverbrauchsrelevan- te Produkte. In Absatz 2 werden in Übereinstimmung mit Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2010/30/EU Ausnahmen vom Anwendungsbereich geregelt. Klarstellend wird in Ab- satz 2 Nummer 2 und 3 eine Ausnahme für Verkehrsmittel zur Personen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.310 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/8427, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.208–161.518 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert d78a5b268227810b….
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