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Artikel 2 · BT-Drs. 17/8427 · S. 31

Zu Artikel 2 (Energieverbrauchskennzeichnungsver-

Zu Artikel 2 (Energieverbrauchskennzeichnungsver-
ordnung – EnVKV)
Mit Artikel 2 werden Folgeänderungen zum EnVKG und da-
mit weitere Vorgaben der Energieverbrauchskennzeich-
nungsrichtlinie 2010/30/EU in nationales Recht umgesetzt,
die ausschließlich für den Bereich der energieverbrauchs-
relevanten Produkte gelten und damit in der EnVKV gere-
gelt werden.
Da gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2010/30/EU die Vorgän-
gerrichtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992
über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen
Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher
Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 297 vom
13.10.1992, S. 16) mit Wirkung vom 21. Juli 2011 aufgeho-
ben wurde, gelten die Bestimmungen der neuen Rahmen-
richtlinie 2010/30/EU auch für die gegenwärtig in Kraft be-
findlichen Durchführungsrichtlinien der Kommission. Dies
betrifft insbesondere die neuen Anforderungen an die Wer-
bung im Sinne des Artikels 4 Buchstabe c und d der Richt-
linie 2010/30/EU, die mit Aufhebung der Vorgängerrichtlinie
auch für die bereits in Kraft befindlichen Durchführungs-
richtlinien der Kommission gelten.
Darüber hinaus gelten Bezugnahmen auf die Vorgängerricht-
linie 92/75/EWG in nationalen Rechts- und Verwaltungsvor-
schriften gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2010/30/
EU als Bezugnahme auf die Richtlinie 2010/30/EU.
Zu Nummer 1 (§ 1 Anwendungsbereich)
§ 1 Absatz 1 wird in seinem Anwendungsbereich in Über-
einstimmung mit Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2010/30/
EU angepasst und erfasst künftig energieverbrauchsrelevan-
te Produkte. In Absatz 2 werden in Übereinstimmung mit
Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie 2010/30/EU Ausnahmen
vom Anwendungsbereich geregelt. Klarstellend wird in Ab-
satz 2 Nummer 2 und 3 eine Ausnahme für Verkehrsmittel
zur Personen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.310 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/8427, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 143.208–161.518 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert d78a5b268227810b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP