Gesetze / Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
EnSTransV§ 5 Erklärungspflicht für Steuerentlastungen
Stand: 14.12.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnSTransV/5#abs-1 (1) In den Fällen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 haben Begünstigte, denen eine Steuerentlastung ausgezahlt worden ist, für jeden Entlastungstatbestand des Energiesteuer- oder des Stromsteuergesetzes nach Maßgabe des § 3 Absatz 3 eine Erklärung abzugeben. Die Erklärung ist einmal jährlich abzugeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnSTransV/5#abs-2 (2) In der Erklärung sind für jeden Entlastungstatbestand die folgenden Angaben zu machen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EnSTransV/5#abs-3 (3) Das zuständige Hauptzollamt kann darüber hinaus weitere Angaben und Unterlagen verlangen, soweit diese zur Dokumentation der Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten gegenüber der Kommission oder zur Nachweisführung erforderlich sind.