Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 48 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 38 Entscheidungen zu § 48 EStDV 1955 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 24.11.1993 – X R 5/91Zitiert von 10
- BFH, 28.09.2022 – X R 7/21Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienenZitiert von 4
- FG Köln, 25.02.2021 – 10 K 1622/18Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 16.07.2003 – 6 K 69/00
- BFH, 28.04.1987 – IX R 7/83Zitiert von 21
- FG Münster, 16.02.2007 – 9 K 4907/02 SZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BFH, 12.12.2024 – V R 28/23Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen DritterZitiert von 1
- FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 – 16 K 2215/20
- FG Köln, 19.02.2015 – 13 K 3354/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 EStDV 1955 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.10.2007 Ausfertigung
§ 48 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I 2332 469)
BGBl. 2007 I S. 2332
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14.07.2000 Ausfertigung
§ 48 neu gefasst durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Juli 2000 (BGBl. I 1034)
BGBl. 2000 I S. 1034
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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