Art 8 Überleitung von Bundesrecht
Stand: 10.06.2019
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt in dem in Artikel 3 genannten Gebiet Bundesrecht in Kraft, soweit es nicht in seinem Geltungsbereich auf bestimmte Länder oder Landesteile der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist und soweit durch diesen Vertrag, insbesondere dessen Anlage I, nichts anderes bestimmt wird.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu Art 8 EinigVtr →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 30.05.2001 – II R 4/99Zitiert von 5
- BFH, 25.07.2012 – I R 101/10Bergwerkseigentümer als wirtschaftlicher Eigentümer der Bodenschätze - Sonderabschreibung nach dem FöGbGZitiert von 10
- BSG, 13.11.2008 – B 13 R 129/08 RAnrechnung einer Verletztenrente auf die Altersrente im Beitrittsgebiet: Kein Anspruch auf einen ungekürzten Freibetrag nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VI Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BSG, 29.11.2007 – B 13 RJ 25/05 RZitiert von 6
- BSG, 12.12.2006 – B 13 RJ 25/05 RZitiert von 11
- BSG, 20.10.2005 – B 4 RA 27/05 RAnrechnung einer Verletztenrente auf die Altersrente: Keine Differenzierung beim Freibetrag zwischen unfallverletzten Rentenberechtigten in den alten und neuen Bundesländern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 – L 22 R 178/13 WA
- BSG, 30.01.2003 – B 4 RA 16/02 RZitiert von 2
- BSG, 27.01.1999 – B 4 RA 44/98 RZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 EinigVtr zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.