Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 3 Förderzeitraum
Stand: 10.06.2019
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.
Wird zitiert von 43 Entscheidungen zu § 3 EigZulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 29.01.2003 – III R 53/00Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums auch bei Anschaffung einer mit Mängeln behafteten Wohnung im Jahr der Anschaffung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- FG Köln, 11.12.2002 – 14 K 988/02
- FG Niedersachsen, 29.03.2000 – 12 K 781/97
- BFH, 12.07.2006 – IX R 62/04Zitiert von 2
- BFH, 07.07.2005 – IX R 74/03Zitiert von 4
- BVerwG, 28.05.2003 – 5 C 41.02Zitiert von 18
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 13.06.2024 – 17 LB 1/24Zitiert von 5
- FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2017 – 2 K 856/14
- FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 – 9 K 9157/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 EigZulG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.