Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 3 Förderzeitraum
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 41
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 29.01.2003 – III R 53/00Eigenheimzulage: Beginn des Förderzeitraums auch bei Anschaffung einer mit Mängeln behafteten Wohnung im Jahr der Anschaffung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- FG Köln, 11.12.2002 – 14 K 988/02
- FG Niedersachsen, 29.03.2000 – 12 K 781/97
- BFH, 12.07.2006 – IX R 62/04Zitiert von 2
- BFH, 07.07.2005 – IX R 74/03Zitiert von 4
- BFH, 20.03.2003 – III R 55/00Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 13.06.2024 – 17 LB 1/24Zitiert von 5
- FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2017 – 2 K 856/14
- FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 – 9 K 9157/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 EigZulG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Anspruchsberechtigte kann die Eigenheimzulage im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung und in den sieben folgenden Jahren (Förderzeitraum) in Anspruch nehmen.