Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 10 Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 26
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Köln, 15.07.2002 – 15 K 2566/01
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 – 2 K 2359/14Zitiert von 1
- BFH, 20.11.2003 – III R 47/02Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 29.03.2000 – 12 K 781/97
- BFH, 17.04.2007 – VII R 34/06Zitiert von 5
- BFH, 20.03.2003 – III R 55/00Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2017 – 2 K 856/14
- FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 – 9 K 9157/14Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 01.07.2015 – 1 K 1231/13Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 EigZulG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.