Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 10 Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage
Stand: 10.06.2019
Der Anspruch auf Eigenheimzulage entsteht mit Beginn der Nutzung der hergestellten oder angeschafften Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, für jedes weitere Jahr des Förderzeitraums mit Beginn des Kalenderjahres, für das eine Eigenheimzulage festzusetzen ist.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu § 10 EigZulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Köln, 15.07.2002 – 15 K 2566/01
- FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2016 – 2 K 2359/14Zitiert von 1
- BFH, 20.11.2003 – III R 47/02Zitiert von 1
- FG Niedersachsen, 29.03.2000 – 12 K 781/97
- BFH, 17.04.2007 – VII R 34/06Zitiert von 5
- BFH, 20.03.2003 – III R 55/00Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- FG Sachsen-Anhalt, 18.10.2017 – 2 K 856/14
- FG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 – 9 K 9157/14Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 01.07.2015 – 1 K 1231/13Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 EigZulG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.