Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 14 Rückforderung
Stand: 10.06.2019
Ergibt sich auf Grund der Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die Festsetzung aufgehoben, sind überzahlte Beträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 14 EigZulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- FG Baden-Württemberg, 01.07.2015 – 1 K 1231/13Zitiert von 5
- FG Niedersachsen, 05.05.2010 – 14 K 305/09Zitiert von 1
- BFH, 17.04.2018 – IX R 17/17Bescheid über die Festsetzung von Eigenheimzulage - Sammelbescheid - Rechtswidrigkeit bei Teilverjährung
- BFH, 12.01.2016 – IX R 20/15Eigenheimzulage - Subventionsbetrug - FestsetzungsfristZitiert von 2
- FG Münster, 09.06.2016 – 6 K 213/13 AOZitiert von 2
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