Gesetze / Eigenheimzulagengesetz
EigZulG§ 14 Rückforderung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- FG Baden-Württemberg, 01.07.2015 – 1 K 1231/13Zitiert von 3
- FG Niedersachsen, 05.05.2010 – 14 K 305/09Zitiert von 1
- BFH, 17.04.2018 – IX R 17/17Bescheid über die Festsetzung von Eigenheimzulage - Sammelbescheid - Rechtswidrigkeit bei Teilverjährung
- BFH, 12.01.2016 – IX R 20/15Eigenheimzulage - Subventionsbetrug - FestsetzungsfristZitiert von 2
- FG Münster, 09.06.2016 – 6 K 213/13 AOZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ergibt sich auf Grund der Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die Festsetzung aufgehoben, sind überzahlte Beträge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen.