§ 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/218#abs-1 (1) Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) sind die Steuerbescheide, die Steuervergütungsbescheide, die Haftungsbescheide und die Verwaltungsakte, durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt werden; bei den Säumniszuschlägen genügt die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestands (§ 240). Die Steueranmeldungen (§ 168) stehen den Steuerbescheiden gleich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/218#abs-2 (2) Über Streitigkeiten, die die Verwirklichung der Ansprüche im Sinne des Absatzes 1 betreffen, entscheidet die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid. Dies gilt auch, wenn die Streitigkeit einen Erstattungsanspruch (§ 37 Absatz 2) betrifft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AO%201977/218#abs-3 (3) Wird eine Anrechnungsverfügung oder ein Abrechnungsbescheid auf Grund eines Rechtsbehelfs oder auf Antrag des Steuerpflichtigen oder eines Dritten zurückgenommen und in dessen Folge ein für ihn günstigerer Verwaltungsakt erlassen, können nachträglich gegenüber dem Steuerpflichtigen oder einer anderen Person die entsprechenden steuerlichen Folgerungen gezogen werden. § 174 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 759 Entscheidungen zu § 218 AO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 12.08.1999 – VII R 92/98Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge: Voraussetzungen des Erteilungsanspruchs nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO und Umfang der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- BFH, 12.06.1986 – VII R 103/83Zitiert von 19
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 – 2 S 1750/15Zitiert von 3
- FG Köln, 18.09.2014 – 4 K 4021/11Zitiert von 1
- BFH, 15.04.1997 – VII R 100/96Anrechnungsverfügung: Bindungswirkung gegenüber einem nachfolgenden Abrechnungsbescheid; Korrektur der Steueranrechnung nach § 130 Abs. 2 AO 1977 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- FG Köln, 06.11.2013 – 3 K 1139/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BFH, 23.06.2026 – VIII R 38/23(Maßgeblichkeit der Festsetzungsverjährung für die Erteilung eines Freistellungsbescheids gemäß § 32 Abs. 5 Satz 6 KStG)
- OVG NRW, 17.06.2026 – 14 B 364/26
- OVG NRW, 03.06.2026 – 9 E 761/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 218 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.