Gesetze / Entwicklungshelfer-Gesetz
EhfG§ 14
Stand: 10.06.2019
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Änderungsverlauf
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27.06.1987 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 1987 (BGBl. I 1542)
BGBl. 1987 I S. 1542
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29.06.1976 Ausfertigung
§ 14 geändert und eingefügt und aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Juni 1976 (BGBl. I 1701, 1871)
BGBl. 1976 I S. 1701
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.