Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 98 Rechtsweg
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 28.10.2011 – 13 K 1051/11Zitiert von 5
- BVerfG, 04.03.2005 – 2 BvR 99/03
- BFH, 08.07.2015 – X R 41/13Erträge des Altersvorsorgevermögens stellen keine Altersvorsorgebeiträge dar - Übertragung der Zuständigkeit zur Gewährung der Altersvorsorgezulage - Voraussetzung einer TerminsverlegungZitiert von 13
- FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 – 10 K 14266/10Zitiert von 1
- EuGH, 30.04.2025 – C-602/23Zitiert von 2
- FG Münster, 20.02.2020 – 12 K 2686/16 E
Zuletzt entschieden
- FG Hamburg, 05.12.2018 – 1 K 326/16Zitiert von 3
7 Entscheidungen zu § 98 EStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 98 EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.