Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 7f (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 7f EStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 7f EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 29.03.2001 – IV R 49/99Zitiert von 8
- BFH, 29.06.1994 – I R 102/93Zitiert von 2
- BFH, 14.07.1988 – IV R 78/85Zitiert von 26
- BFH, 26.11.1996 – VIII R 58/93Zitiert von 8
- BFH, 23.11.1995 – IV R 50/94Zitiert von 6
- BFH, 01.03.1995 – IV B 43/94Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- BFH, 09.03.2016 – X R 46/14Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden GrundstückZitiert von 12
- FG Münster, 02.08.2015 – 15 K 718/12 UZitiert von 1
- BFH, 12.11.2014 – X R 4/13Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem FolgejahrZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7f EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.