Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 16 Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
Stand: 10.06.2019
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über
Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung auf die Landesregierungen übertragen werden; dabei kann bestimmt werden, daß die Landesregierungen die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden weiter übertragen können.
Wird zitiert von 79 Entscheidungen zu § 16 KHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.11.1979 – 2 BvR 513/74, 2 BvR 558/74Eingriffe des Gesetzgebers in die in Berufungsvereinbarungen mit beamteten Chefärzten enthaltene Zusicherung von Liquidationsrechten bei der Durchführung der KrankenhausreformZitiert von 14
- BSG, 04.03.2004 – B 3 KR 3/03 RZitiert von 11
- BVerfG, 13.09.2005 – 2 BvF 2/03Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 23. Dezember 2002 (zur Reichweite der Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG und zur verfassungsrechtlichen Beurteilung verordnungsändernder Gesetze)Zitiert von 244
- BSG, 21.02.2002 – B 3 KR 30/01 RZitiert von 6
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2007 – L 1 KR 39/06
- LSG NRW, 05.12.2002 – L 2 KN 31/02 KR
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 26.09.2025 – 13 LC 160/24
- VG Münster, 27.03.2025 – 9 L 176/25Zitiert von 1
- VG Münster, 27.03.2025 – 9 L 141/25Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 16 KHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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23.06.1997 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBl. I 1520)
BGBl. 1997 I S. 1520
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21.12.1992 Ausfertigung
§ 16 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I 2266)
BGBl. 1992 I S. 2266
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.