Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 39d (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 39d EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 12.01.2001 – VI R 102/98Zitiert von 14
- FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 – 4 K 4109/15Zitiert von 2
- FG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 – 4 K 4083/15Zitiert von 4
- FG Niedersachsen, 29.09.2005 – 11 K 396/04Zitiert von 2
- FG Düsseldorf, 04.03.2008 – 17 K 3874/07 H(L)
- BFH, 10.05.2017 – I R 82/15Nacherhebung der Lohnsteuer bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern; Rückfallklausel in Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika 1973Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- FG Niedersachsen, 16.04.2025 – 9 K 155/22
- LSG NRW, 29.06.2022 – L 8 BA 188/21
- LSG NRW, 29.06.2022 – L 8 BA 187/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39d EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 39d aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2592)
BGBl. 2011 I S. 2592
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