Gesetze / Einkommensteuergesetz
EStG§ 34g
Stand: 07.01.2026
1Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen mit Ausnahme des § 34f Absatz 3, ermäßigt sich bei Zuwendungen an
2Die Ermäßigung beträgt 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 1 650 Euro für Ausgaben nach den Nummern 1 und 2, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 3 300 Euro. 3§ 10b Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 34g EStG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 22.10.2008 – 1 K 938/08
- BVerfG, 14.07.1986 – 2 BvE 2/84, 2 BvR 442/84Steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien; Chancenausgleichsregelung bei Parteispenden und Beitragsaufkommen; Beschränkung der WahlkampfkostenerstattungZitiert von 23
- BFH, 12.06.1986 – VI R 167/83Zitiert von 9
- BFH, 20.03.2017 – X R 55/14Zuwendungen an kommunale WählervereinigungenZitiert von 1
- BVerfG, 09.04.1992 – 2 BvE 2/89 · Parteienfinanzierung IIZitiert von 41
- BGH, 13.04.2011 – 1 StR 94/10Strafbare Untreue durch Aufnahme rechtswidrig erlangter Parteispenden in den Rechenschaftsbericht einer ParteiZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BFH, 10.04.2025 – IV R 21/22Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden WirtschaftsjahrsZitiert von 1
- BGH, 31.01.2023 – II ZR 144/21Gerichtliche Durchsetzbarkeit des Anspruchs einer politischen Partei gegen ein ehemaliges Mitglied eines Kreisverbands und kommunalen Mandatsträger auf Zahlung eines Teils seiner Aufwandsentschädigung als SonderbeitragZitiert von 5
- VG Berlin, 16.06.2021 – 2 K 209/20Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34g EStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2017 Ausfertigung
§ 34g eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I 2730)
BGBl. 2017 I S. 2730
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.