Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 18/12358 · S. 10

Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes – EStG)

Zu Artikel 3 (Änderung des Einkommensteuergesetzes – EStG)
Zu Nummer 1 (§ 10b Absatz 2 Satz 1 EStG)
Nach Artikel 21 Absatz 3 GG (neu) sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der
Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an
diese Parteien. Durch die Ergänzung des § 10b Absatz 2 Satz 1 EStG wird diese neue verfassungsrechtliche
Rechtslage einfachgesetzlich im Einkommensteuergesetz nachvollzogen. Durch den Verweis auf § 18 Absatz 7
PartG (neu) sind Zuwendungen an Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, ab dem Zeitpunkt der dies feststellenden Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 21 Absatz 4 GG nicht mehr steuerlich abzugsfähig.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 11 –                        Drucksache 18/12358


Zuwendungen an Parteien, die von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen sind, können weiterhin abge-
zogen werden, wenn die Zuwendung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist und der Zu-
wendende bis zu diesem Zeitpunkt eine Zuwendungsbestätigung erhalten hat bzw. die Daten nach amtlich vorge-
schriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung an die Finanz-
verwaltung übermittelt wurden (§ 50 Absatz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung). Für 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.486 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/12358 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/12358, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.781–34.267 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 909e6e60208653f0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP