Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

EStDV 1955

§ 9a Anschaffung, Herstellung

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund17 Entscheidungen

Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung ist das Jahr der Fertigstellung.

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