Gesetze / Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStDV 1955§ 9 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerfG, 11.11.1964 – 1 BvR 488/62, 1 BvR 562/63, 1 BvR 216/64Rückstellung für Pensionszusagen an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer; Durchgriff auf die hinter einer Kapitalgesellschaft stehenden PersonenZitiert von 3
- BFH, 16.12.2004 – III R 8/98Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 9 EStDV 1955 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.