Gesetze / Eisenbahnregulierungsgesetz
ERegGAnlage 7 (zu § 36 Absatz 2 und § 39) Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und Zugangsentgelte
Stand: 22.11.2022
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2118 - 2119;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Änderungsverlauf
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09.06.2021 Ausfertigung
Anlage 7 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I 1737)
BGBl. 2021 I S. 1737
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.