Gesetze / Eisenbahnregulierungsgesetz
ERegG§ 63 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für Betreiber einer Wartungseinrichtung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERegG/63#abs-1 (1) § 19 Absatz 4 ist auf Wartungseinrichtungen mit der Maßgabe anzuwenden, dass ausschließlich Bestimmungen zur Betriebssicherheit nach § 21 aufzustellen sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERegG/63#abs-2 (2) § 13 Absatz 4 Satz 1, soweit dieser die Begründung der ablehnenden Entscheidung betrifft, und § 32 sind auf die Betreiber der Wartungseinrichtungen nicht anzuwenden.