Gesetze / Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
ERVV§ 13 Elektronische Kommunikation über den Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos
Stand: 07.01.2026
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- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2025 – 14 S 1906/25Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/13#abs-1 (1) Zur Übermittlung elektronischer Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg kann der Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos im Sinne des § 2 Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes genutzt werden, wenn bei diesem Postfach- und Versanddienst
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/13#abs-2 (2) Der Postfach- und Versanddienst muss barrierefrei sein im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVV/13#abs-3 (3) Der Nutzer des Postfach- und Versanddienstes ist in ein sicheres elektronisches Verzeichnis einzutragen, soweit dies zum Betrieb des jeweiligen Postfach- und Versanddienstes erforderlich ist. In diesem Fall gilt § 10 Absatz 2 Nummer 1 und 2 entsprechend. Der Nutzer kann jederzeit die Löschung des Postfach- und Versanddienstes veranlassen.