Gesetze / Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt
ERVDPMAV 2013§ 5 Zustellung elektronischer Dokumente
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/5#abs-1 (1) Im Rahmen einer elektronischen Zustellung sind elektronische Dokumente für die Übermittlung mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 11 und 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 zu versehen. Dabei kann die gesamte elektronische Nachricht mit einer Signatur versehen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/5#abs-2 (2) Die elektronische Zustellung kann durch Übermittlung der elektronischen Dokumente mittels der Zugangs- und Übertragungssoftware nach § 3 Absatz 1 Satz 2 erfolgen. Ebenso kann sie durch Übermittlung der elektronischen Dokumente mittels De-Mail-Nachricht nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der die Signatur des Dienstanbieters das Deutsche Patent- und Markenamt als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lässt, erfolgen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/5#abs-3 (3) Elektronische Zustellungen, die mittels der Zugangs- und Übertragungssoftware nach § 3 Absatz 1 Satz 2 erfolgen, sind mit dem Hinweis „Zustellung gegen Empfangsbekenntnis“ zu kennzeichnen. Die Nachricht muss das Deutsche Patent- und Markenamt als absendende Behörde sowie den Namen und die Anschrift des Zustellungsadressaten erkennen lassen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/5#abs-4 (4) Für den Nachweis der Zustellung nach Absatz 2 gilt § 5 Absatz 7 des Verwaltungszustellungsgesetzes mit der Maßgabe, dass das Empfangsbekenntnis bei einer elektronischen Rücksendung zu versehen ist
§ 3 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/ERVDPMAV%202013/5#abs-5 (5) Für die Zustellung elektronischer Dokumente findet § 7 Absatz 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes keine Anwendung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 5 ERVDPMAV 2013 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BPatG, 01.02.2024 – 30 W (pat) 61/23Markenbeschwerdeverfahren - „BLIZZARD“ - Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Prozessfähigkeit - Rückzahlung der BeschwerdegebührZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2017 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 11 Abs. 32 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I 2745)
BGBl. 2017 I S. 2745
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04.04.2016 Ausfertigung
§ 5 eingefügt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I 558)
BGBl. 2016 I S. 558
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