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Artikel 11 · BT-Drs. 18/12494 · S. 49

Zu Artikel 11 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)

Zu Artikel 11 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Da das Vertrauensdienstegesetz das Signaturgesetz ersetzen soll, ist ein einheitliches In- bzw. Außerkrafttreten
der beiden Gesetze vorzusehen. Da mit dem Außerkrafttreten des Signaturgesetzes auch die Rechtsgrundlage für
die Signaturverordnung wegfällt, ist auch diese aufzuheben.
Drucksache 18/12494                           – 50 –           Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode



Zu Absatz 2
Mit der Änderung in § 8 Absatz 1 des Vertrauensdienstegesetzes mit Wirkung zum Tage der Geltung der
DS-GVO wird den dort verwendeten neuen Begrifflichkeiten Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 51 –                         Drucksache 18/12494


                                                                                                  Anlage 2




Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
(NKR-Nr. 3807, BMWi)



Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.



I.       Zusammenfassung
     Bürgerinnen und Bürger                                               Keine Auswirkungen


     Wirtschaft                                                           Keine Auswirkungen



      Verwaltung (Bund)
                  Jährlicher Erfüllungsaufwand                                   228.000 Euro


     Durchführung von EU-Recht                   Über die Schaffung von behördlichen Zustän-
                                           

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.859 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/12494, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.847–189.706 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0e0aa38434df1016….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP