Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 18/12494 · S. 49
Zu Artikel 11 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 11 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Da das Vertrauensdienstegesetz das Signaturgesetz ersetzen soll, ist ein einheitliches In- bzw. Außerkrafttreten
der beiden Gesetze vorzusehen. Da mit dem Außerkrafttreten des Signaturgesetzes auch die Rechtsgrundlage für
die Signaturverordnung wegfällt, ist auch diese aufzuheben.
Drucksache 18/12494 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Zu Absatz 2
Mit der Änderung in § 8 Absatz 1 des Vertrauensdienstegesetzes mit Wirkung zum Tage der Geltung der
DS-GVO wird den dort verwendeten neuen Begrifflichkeiten Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/12494
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische
Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im
Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
(NKR-Nr. 3807, BMWi)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft Keine Auswirkungen
Verwaltung (Bund)
Jährlicher Erfüllungsaufwand 228.000 Euro
Durchführung von EU-Recht Über die Schaffung von behördlichen Zustän-
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 22.859 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/12494, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 166.847–189.706 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0e0aa38434df1016….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP