Gesetze / Studierenden-Energiepreispauschalengesetz EPPSG § 3 Finanzierung aus Bundesmitteln Stand: 21.12.2022 Bund Einmalige Energiepreispauschalen, die ein Land aufgrund dieses Gesetzes gewährt, werden ihm vom Bund bis zum 31. Dezember 2023 erstattet.