Art 7 Keine Strafe ohne Gesetz
Stand: 27.07.2026
Wird zitiert von 299
Nach Gewicht
- EGMR, 04.12.2018 – 10211/12; 27505/14
- BVerfG, 04.05.2011 – 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 · SicherungsverwahrungZitiert von 283
- OLG Koblenz, 01.09.2010 – 2 Ws 370/10Zitiert von 2
- OLG München, 19.07.2018 – 5 OLG 15 Ss 539/17
- OLG Koblenz, 30.09.2010 – 1 Ws 108/10Zitiert von 3
- EuGH, 27.06.2024 – C-559/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
299 Entscheidungen zu Art 7 MRK →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 7 MRK zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/7#abs-1 (1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EMRK/7#abs-2 (2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass jemand wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.