Gesetze / Therapieunterbringungsgesetz
ThUG§ 1 Therapieunterbringung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 84
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.07.2013 – 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12Zur Verfassungsmäßigkeit des TherapieunterbringungsgesetzZitiert von 141
- OLG Saarbrücken, 30.09.2011 – 5 W 212/11 - 94
- LG Arnsberg, 29.11.2011 – III StVK 608/08Zitiert von 1
- BVerfG, 15.09.2011 – 2 BvR 1516/11Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG sowie iVm Art 20 Abs 3 GG durch Hinausschieben des Zeitpunktes der Entlassung aus der Sicherungsverwahrung in einem sog. „Altfall“ nach § 67d Abs 3 S 1 StGB (vgl die Senatsentscheidung des BVerfG vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08) - Zur Auslegung des Merkmals der „psychischen Störung“ gem § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG als unbestimmtem Rechtsbegriff und eigenständiger Kategorie neben §§ 20, 21 StGBZitiert von 27
- BGH, 12.07.2012 – V ZB 106/12Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung einstweilig UntergebrachteZitiert von 5
- OLG Köln, 01.02.2012 – 2 Ws 27/12Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 14.02.2025 – 2 BvR 444/21, 2 BvR 533/23Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: teils erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem Altfall - unzureichende Begründung des Vorliegens einer psychischen Störung iSd Art 316f Abs 2 S 2 EGStGB (RIS: StGBEG) - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 1
- LG Marburg, 04.06.2024 – 7 StVK 107/23
- LG Paderborn, 23.11.2023 – 01 Ks 53/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 ThUG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ThUG/1#abs-1 (1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat der in § 66 Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches genannten Art verurteilte Person deshalb nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann, weil ein Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung zu berücksichtigen ist, kann das zuständige Gericht die Unterbringung dieser Person in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung anordnen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ThUG/1#abs-2 (2) Absatz 1 ist unabhängig davon anzuwenden, ob die verurteilte Person sich noch im Vollzug der Sicherungsverwahrung befindet oder bereits entlassen wurde.